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§
1 Geltungsbereich
1. DS
schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Diese
Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und
Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich
vereinbart wird.
3. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
4.
a) Verbraucher
i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine
selbständige oder gewerbliche berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit
denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen
1. In
Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften
enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten
keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Garantie der
Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder
Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die
technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in
der Software-Produktbeschreibung stellen keine Garantie der
Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche
von DS bestätigt worden.
2. Schriftliche
Angebote von DS sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist
ist das Datum des Angebots maßgebend.
3. An
Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der
Bestellung bei DS, gebunden.
4. Ein
Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines
schriftlichen Angebots durch DS oder mit der schriftlichen
Bestätigung durch DS zu Stande, die in diesem Fall den Umfang der
von DS übernommenen Pflichten bestimmt.
5. Bestellt
der Kunde auf elektronischem Wege, wird DS den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird von
DS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen auf elektronischem Wege
zugesandt oder ist für den Kunden auf elektronischem Wege abrufbar.
6. Die
reine Überlassung von Software, die Erbringung von
Wartungsleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die
Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigung und ersetzen diese
nicht.
7. Unabhängig
von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die
Rechte des Kunden an der Software (Software-Lizenzvertrag), deren
Pflege und Wartung (Wartungsvertrag) und die Einarbeitung in die
Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und
sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und
hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfolgen
und Gewährleistung getrennte Verträge.
-
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch DS.
§
3 Preise
Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten
Annahme eines schriftlichen Angebots von DS aus diesem Angebot,
ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der
zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch DS gültigen Preis- und
Produktliste von DS, die jederzeit geändert werden kann.
§ 4
Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen
sind bei Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Nach Ablauf von 8 Tage
gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
2. Wechsel,
Schecks und andere Anweisungspapiere werden grundsätzlich nicht
angenommen. Im Falle der Annahme erfolgt diese nur
erfüllungshalber.
3. Der
Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur
zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
4.
DS ist berechtigt,
Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver
Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des
Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben,
insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von DS nicht
ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von DS gefährdet
erscheinen. DS kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen
aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden
Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden
Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw.
ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde
diesem Verlangen von DS nicht nach, ist DS unbeschadet ihrer
sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand
zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises
zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der DS
entstandene Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
§
5 Lieferung und nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung
1. Liefer-
und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem
schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von
DS enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und
Leistungsfristen hat der Kunde DS zunächst schriftlich eine
Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten
Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung
von DS Geschäftssitz.
2. Eine
angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein,
wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt, wie etwa
Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen
etc., auf die Lieferungen oder Leistungen von DS von erheblichem
Einfluss sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder
kann aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung
dauerhaft nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind
beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Bei
unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann
sich dieser nicht auf vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
1. Bis
zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus diesem
Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen
behält sich DS das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend:
Vorbehaltsware) vor.
2. Der
Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs einbauen. Eine Verbindung, Vermischung,
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch
ausschließlich für DS, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen
Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache
entspricht.
3. Der
Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder im
Miteigentum von DS stehender Gegenstände im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine
künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde
hiermit im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 1 genannten Ansprüche
zur Sicherheit an DS ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an
den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von DS, sind
diese Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufwertes dieses Anteils,
aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten.
4. Einen
Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz- oder
Geschäftssitzwechsel hat der Kunde DS unverzüglich anzuzeigen.
5. Bei
Pfändung von Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von DS
hinzuweisen und DS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.
DS ist berechtigt,
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten
und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 7
Gefahrenübergang und Versendung
1. Ist
der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung des Produkts mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder
Anstalt an den Kunden über.
2. Ist
der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung des Produkts auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.
Sofern der Kunde
keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung,
Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt
der günstigsten Versandart von DS vorgenommen.
§ 8 Software-Lizenzen
Bei Software-Lizenzen gilt zusätzlich der aktuelle
DS Software-Lizenzvertrag.
§ 9
Gewährleistung
1. DS
macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen
eine weitgehende Mangelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen.
DS macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand
der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software
herzustellen.
2. Für
den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von DS
zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Ist
der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. DS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr
aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Bleiben
Nachbesserungsversuche von DS, wobei ein zweifacher
Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet DS keine
fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf
angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
5. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
6. Wählt
der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Ist
der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung von DS keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des
Produkts dar.
8. Garantien
im Rechtssinne erhält der Kunde von DS nicht, es sei denn, es ist
schriftlich so vereinbart.
9. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder
Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden,
es sei denn, der Kunde weist DS nach, dass solche Änderungen oder
Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder
Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der
Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder
sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von DS liegende
Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunden DS die Möglichkeit
verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
10. Die
Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware,
für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Erhalt der
Ware.
11.
Ergibt die
Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall
vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes
erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer
Kostenpauschale von 40 EUR, berechnet, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
§
10 Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer, muss er die erhaltene Ware
unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab
Empfang des Produktes schriftlich gegenüber DS geltend gemacht
werden, andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung
§
11 Haftung
1. Bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung
von DS auf den nach der Art des Produkts vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch
bei leichter Fahrlässigkeit für Pflichtverletzungen von DS
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Es gilt nicht für
Verzugsschäden.
2. Gegenüber
Unternehmern haftet DS bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Schadensersatzansprüche
eines Kunden wegen eines Mangels verjähren von einem Jahr ab
Ablieferung des Produkts. Das gilt nicht, wenn von Seiten DS grobes
Verschulden oder Arglist vorliegt.
4.
Für das Fehlen von
Garantien wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Garantie umfasst
werden.
§ 12 Produktänderungen
DS behält sich Produktänderungen vor, die die
generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
§
13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
ist D-94539, Grafling.
2. Ist
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle
Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der
ausschließliche Gerichtsstand DS Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.
4.
Nachträgliche
Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
Zur
Vermeidung von größeren Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt
erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien
anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die
Originalsoftware mit ein und verwahren Sie diese zusammen mit der
Lizenzurkunde an einem sicheren Ort.
Software-Lizenzvertrag
Dies
ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde)
und der Fa. Desktop Solutions, Lya-Martina Scholz-Eckl, Goldäcker 8,
D-94539 Grafling (nachfolgend DS genannt).
Durch Öffnen der versiegelten Tasche, durch Bestätigen der
"Einverstanden" , „JA“ oder „YES“ -Schaltfläche bei der Installation
oder der Unterschrift auf und das Einsenden der etwa beigefügten
Registrierungskarte bzw. des entsprechenden elektronischen
Formulars, erklären Sie sich an die Bedingungen dieses Vertrages
gebunden. Lesen Sie diese daher genau durch! Wenn Sie mit den
Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, dürfen Sie
diese Verpackung nicht öffnen, bzw. nicht mit der Installation
fortfahren!
Geben Sie in diesem Falle die komplette Packung mit allen
Begleitgegenständen (inkl. aller schriftlicher Unterlagen, der
Ordner und sonstigen Behältnisse) unverzüglich gegen volle
Rückerstattung des Preises an die Stelle zurück, von der Sie sie
bezogen haben oder (sollten Sie die Installationsroutine auf
elektronischem Wege / z.B. per Email oder per Downlaod aus dem
Internet bezogen haben) löschen Sie den Installationsfile von Ihrem
Rechner.
Zur
Vermeidung von größeren Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt
erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien
anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die
Originalsoftware mit ein und verwahren Sie diese zusammen mit der
Lizenzurkunde an einem sicheren Ort
§
1 Leistungsumfang, Garantie der Beschaffenheit der Produkte
In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und
ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen
dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte.
Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für
Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und
Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und
Leistungsbeschreibungen in der Software-Produktbeschreibung stellen
keine Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind
ausdrücklich als solche von DS bestätigt worden
§ 2 Software-Lizenzen
- Der
Kunde darf DS-Softwareprodukte einschließlich deren Dokumentation
ausschließlich aufgrund einer von DS erteilten Lizenz nutzen.
-
Durch die von DS
gewährte Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, nicht
ausschließliches und nur mit Zustimmung von DS übertragbares Recht
zur Nutzung der lizensierten Software, das nicht zur Gewährung von
Unterlizenzen berechtigt. Ist der Kunde eine juristische Person,
gewährt DS das Recht, innerhalb der Organisation eine Person zu
bestimmen, die das alleinige Recht hat, die Software zu nutzen,
wie in diesem Lizenzvertrag festgelegt.
-
Da es sich um eine
benutzerabhängige, persönliche Softwarelizenz handelt, muss der
Kunde, der die Software durch mehrere Mitarbeiter einsetzen
möchte, eine der Benutzerzahl entsprechende Anzahl von Programmen
erwerben. Es sei denn, dass das schriftliche Angebot bzw. die
Auftragsbestätigung die Anzahl der Benutzer, die auf allen
Zentraleinheiten innerhalb eines Gesamtsystems oder als Nutzer auf
einzelnen Zentraleinheiten zugelassen sind, bestimmt. Zu keinem
Zeitpunkt darf die Anzahl der Benutzer die festgelegte Anzahl
übersteigen.
-
DS verpflichtet
sich, der Nutzung auf einer anderen Anlage zuzustimmen, die die
ursprüngliche ersetzt, soweit sie die identische Version der
lizensierten Software auch für die Nutzung auf diesen Anlagen
allgemein anbietet; Einzelheiten bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung. Wird die Anlage gewechselt, muss die Software aus
der bisherigen Anlage gelöscht werden. Ein zeitgleiches
Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als einer
Anlage ist unzulässig.
-
DS erklärt sich mit
einer Weiterveräußerung und Weitervermietung, oder Schenkung der
Software nur dann einverstanden, sofern sich der erwerbende Dritte
mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber
einverstanden erklärt. Im Falle einer Weitergabe muss der Kunde
dem neuen Anwender sämtliche vorhandene Kopien übergeben oder die
nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe in
Form von Veräußerung oder Schenkung erlischt das Recht des alten
Anwenders zur Programmnutzung. Im Falle der Weitergabe durch
Miete, Leasing oder Leihe steht dem überlassenden Anwender kein
Recht zur Nutzung zu. Da dies normalerweise nicht sichergestellt
werden kann, ist eine Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihe
ausgeschlossen, solange DS nicht vorab zugestimmt hat. Die
Zustimmung darf nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden.
Der Kunde ist in den genannten Fällen verpflichtet, DS
unverzüglich den Namen und die vollständige Anschrift des neuen
Anwenders mitzuteilen.
-
Software wird dem
Kunden im Objekt-Code überlassen. Die Überlassung technischer
Programmdokumentationen, insbesondere des Quellcodes, wird nicht
geschuldet und ist nicht Bestandteil dieser Überlassung, es sei
denn, dies ist ausdrücklich durch die Anwenderdokumentation anders
geregelt (Entwicklungstools). Ein Recht zur Einsichtnahme in diese
Unterlagen besteht nicht. Der Kunde darf keine Verfahren
irgendwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware
Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um
Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu
erlangen.
-
Die Software darf
nur insoweit kopiert oder vervielfältigt werden, als dies für den
Betrieb auf der lizensierten Anlage und zu Archivierungs- und
Sicherungszwecken notwendig ist. Eine Sicherungskopie ist als
solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Weitere
Vervielfältigungen, zu denen auch die Fotokopie des Handbuches
oder Teile davon zählt, darf der Kunde nicht anfertigen. Weitere
Exemplare des Handbuches sind von DS zu erwerben. Überlassene
Unterlagen einschließlich angefertigter Duplikate sind vom Kunden
nach Nutzungsende unaufgefordert zu vernichten, soweit die
Aufbewahrung durch den Kunden nicht gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
-
Der Einsatz der
lizensierten Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines
sonstigen Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die
Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen
wird. Möchte der Kunde die Software innerhalb eines Netzwerkes
einsetzen, so muss er eine Mehrfachnutzung durch geeignete
Schutzmaßnahmen unterbinden, es sei denn, das schriftliche Angebot
bzw. die Auftragsbestätigung gemäß § 2 Abs. 3 bestimmen es anders.
-
Sofern der dem
Kunden überlassene Datenträger Software enthält, die von der dem
Kunden erteilten Lizenz nicht umfasst ist, darf der Kunde diese
Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen.
- Der
Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie die
verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Er
verpflichtet sich, die überlassene Software und Dokumentation vor
Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen. Sofern es
sich bei der Software um kein Programmiertool handelt,
verpflichtet sich der Kunde weiterhin, keine Teile der Software
oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus mittelbar oder
unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden. Sofern
es sich um ein Programmiertool handelt, so ist die vorgenannte
Beschränkung nur für die in der Produktdokumentation erläuterte
Verwendung aufgehoben. Eine Veränderung der lizensierten Software
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch DS.
-
Alle Rechte,
insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der
überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich
anders gekennzeichnet ist, ausschließlich DS zu.
-
Softwarelizenzen
werden auf unbestimmte Zeit gewährt und können von DS nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen
Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder trotz Mahnung
fällige Zahlungen nicht binnen zehn Tagen nach Erhalt der Mahnung
leistet. Eine Kündigung durch DS bezieht sich auf alle dem Kunden
zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich
davon angefertigter Kopien. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit
der vollständigen Bezahlung durch den Kunden.
-
Eine erteilte
Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der
lizensierten Version.
-
DS macht darauf
aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.
- Soweit
DS für Kunden Updates oder Upgrades für die gelieferten Produkte
gegen gesonderte Berechnung anbietet, verliert im Falle des
Bezuges eines Updates oder Upgrades die alte Lizenz ihre
Gültigkeit.
- Zur
Lizenzsicherung können diverse Schutzmechanismen in die Software
integriert sein.
- Im Falle
der Rückgängigmachung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet,
die Originalsoftware und alle Kopien einschließlich etwaiger
abgeänderter Exemplare sowie des schriftlichen Materials zu
vernichten. Der Kunde wird die Erfüllung dessen DS innerhalb von
14 Tagen schriftlich bestätigen.
§ 3
Weiterverteilbare Komponenten (Entwicklungstools)
- Ungeachtet von § 2 gewährt DS
Kunden das Recht, die Quellcode-Version der Softwareteile, die in
der schriftlichen oder elektronischen Dokumentation als
Beispielprogramm identifiziert sind, zu verwenden und zu
modifizieren. Der Kunde hat jedoch nicht das Recht, das
Beispielprogramm oder eine modifizierte Version des
Beispielprogrammes in Quellcodeform weiterzugeben.
-
Ungeachtet § 2
gewährt DS Kunden das nicht-exklusive Recht, die
Objektcode-Version jener Teile in jeder Software zu reproduzieren
bzw. weiterzugeben, die in der schriftlichen oder elektronischen
Dokumentation zur Software als weiterverteilbare Komponenten oder
Laufzeitmodule bezeichnet sind.
-
Der Kunde hat nicht
das Recht, den Objektcode der weiterverteilbaren
Komponenten/Laufzeitmodule als Teil eines Softwareproduktes zu
verteilen, das zur Erstellung von Softwareprodukten verwendet
werden könnte. Ebenfalls ausgeschlossen ist somit z.B. die
Kapselung der Laufzeitmodule in eigene Laufzeitmodule, z.B. zur
Verfügungstellung für andere Entwickler sowohl in Source-Code als
auch in compilierter (z.B. als DLL oder EXE) oder anderer Form. §
2 (3) gilt entsprechend.
-
DS gewährt Kunden
das lizenzfreie Recht, die weiterverteilbaren Komponenten/
Laufzeitmodule der Software weiterzugeben, unter folgenden
Voraussetzungen:
(a) der
Kunde vertreibt die Laufzeitmodule nur zusammen mit seinem
Softwareprodukt und als Teil desselben;
(b) der
Kunde verwendet bei der Vermarktung seines Produktes weder den Namen
noch das Logo, Warenzeichen oder andere Kennzeichen von DS;
(c) der
Kunde nimmt den jeweiligen, in der entsprechenden Info-Datei
definierten, Copyright-Vermerk komplett an mindestens einer Stelle
im Programm auf, an der sich üblicherweise solche Copyright-Vermerke
befinden. Der Copyright-Vermerk muss an allen Stellen (Programm
sowie Verpackung etc.) aufgenommen werden, an denen das Copyright
für die Software selbst vermerkt ist. Außerdem muss der
Copyright-Vermerk als Teil der Bereitschaftsmeldung des
Softwareproduktes aufgenommen werden.
(d) der
Kunde übernimmt gegenüber den Endkunden jeglichen Support, der sich
auf Programmteile bezieht, die auf der Software basieren;
(e) der
Kunde erklärt sich damit einverstanden, DS bezüglich aller Ansprüche
oder Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Anwaltskosten, die
aufgrund des Gebrauchs oder der Verbreitung seines Softwareproduktes
entstehen können, freizustellen, schadlos zu halten und gegen solche
Ansprüche zu verteidigen und
(f) der
Kunde erlaubt seinen Endkunden keine weitere Verteilung der
weiterverteilbaren Komponenten/Laufzeitmodule.
§ 4
Shareware / Freeware / Besonderheiten
- Bei
Shareware handelt es sich um Software, die der Kunde via
Internet im Download oder auf sonstigem Wege durch Dritte erhalten
kann und die für einen bestimmten Zeitraum oder mit bestimmten
Einschränkungen lauffähig ist. Shareware wird dem Kunden so lange
zum kostenlosen Test überlassen, als dieser das wünscht. Alle
Tests mit der überlassenen Shareware-Version gehen allein und
ausschließlich auf Risiko des Kunden. DS übernimmt keinerlei
Haftung oder Gewährleistung für etwa bestehende Risiken, Schäden
oder Folgeschäden, die durch den Gebrauch der Shareware entstehen.
Sobald der Kunde für eine zum kostenlosen Test überlassene
Shareware-Version eine Lizensierung bei DS beantragt und das
Programm im Sinne dieser Vereinbarung „lizensiert“, gelten jedoch
die Bedingungen dieser Vereinbarung als rechtsgültig vereinbart.
- Bei
Freeware handelt es sich um Software, die der Kunde via
Internet im Downlaod oder im Wege der Überlassung durch Dritte
erhalten hat und die in der jeweils aktuellen Version ohne
Einschränkungen kostenlos genutzt und weitergegeben werden darf.
Es ist jedoch untersagt, Freeware gegen Entgelt an Dritte zu
überlassen oder eine Überlassung mit bestimmten Zusagen zu
verbinden. Die Nutzung von Freeware erfolgt ausschließlich auf
alleiniges Risiko des Nutzers. DS übernimmt keinerlei Haftung oder
Gewährleistung für etwa bestehende Risiken, Schäden oder
Folgeschäden, die durch den Gebrauch von Freeware entstehen. Für
Freeware gilt weiter, dass Software-Versionen, die auf unserer
Internet-Präsenz als Freeware angeboten werden, nicht unbedingt
auch künftig als Freeware zu erhalten sind. DS ist nicht
verpflichtet, einmal als Freeware angebotene Software auch künftig
als Freeware anzubieten. Auch wenn DS für Freeware einen
kostenlosen Update-Service anbietet, ist dieses Angebot nicht als
verpflichtend zu verstehen. DS ist jederzeit berechtigt, den
Update-Service für Freeware-Produkte einzustellen,
Freeware-Produkte gänzlich aus dem Angebot zu nehmen oder
Freeware-Produkte künftig zu Shareware- oder
Standard-Software-Produkten umzuwandeln. Soweit ein Update eines
Freeware-Produktes in eine kostenpflichtige Version führt, hat der
Nutzer die Möglichkeit, dieses Update wieder von seinem Computer
zu entfernen und mit einer früheren Freeware-Version der gleichen
Software weiterhin kostenlos weiterzuarbeiten. DS weist jedoch
darauf hin, dass der Nutzer hierzu die volle Installationsroutine
einer der letzen Freeware-Versionen besitzen muss, um das letzte,
ggf. kostenpflichtige Update damit zu ersetzen. DS ist nicht
verpflichtet, die jeweiligen Freeware-Versionen einer Software
beständig vorzuhalten und einem Nutzer herauszugeben. DS empfiehlt
den Nutzern von Freeware-Produkten daher dringend, die
vollständigen Installationsroutinen von Freeware-Produkten in
regelmäßigen Abständen via Download zu sichern, um ggf. eine
diesbezügliche Wiederherstellung durchführen zu können.
-
Besonderheiten:
Wird von DS Software ausgeliefert, welche zu ihrer Inbetriebnahme
vom Erwerber (Lizenznehmer) die Anforderung und anschließende
Eingabe eines Software-Key´s verlangt, so ist der Erwerber
(Lizenznehmer) verpflichtet, diesen entsprechend der im
Registrierungsformular vorgegebenen Prozedur anzufordern. Eine
Nicht-Anforderung des Software-Key´s mit der Folge einer
zeitlichen Limitierung der Softwarenutzung geht zu Lasten des
Erwerbers (Lizenznehmers) und berechtigt diesen z.B. nicht zum
Vertragsrücktritt, zu Minderung oder Wandlung oder zur
Geltendmachung von Schadenersatz. Das Selbe gilt, wenn der
Erwerber (Lizenznehmer) die von ihm erworbene Software auf einem
anderen Computer installieren will und hierzu ein geänderter
Software-Key notwendig sein sollte. Werden mit der Eingabe von
Registrierungsdaten durch den Kunden Rechte des Kunden oder Art,
Umfang und Preis der Programmnutzung festgelegt, so erkennt der
Kunde Art, Umfang und Preis der Softwarenutzung für das jeweilige
Softwareprodukt an und ist zur Zahlung der aufgrund seiner
Registrierungsdaten durch DS erstellten Rechnung verpflichtet.
Erwirbt der Kunde ein Produkt, bei dem auf Ticketbasis abgerechnet
wird (z.B. CTP Distributor), so ist der Kunde (Lizenznehmer) damit
einverstanden, dass die Abrechnungsergebnisse der einzelnen
Veranstaltungen via Internet an DS übertragen werden. Der
Lizenznehmer wird Vorkehrungen treffen, dass die Übertragung via
FTP-Protokoll störungsfrei vor sich gehen kann. Sollte dies aus
technischen Gründen nicht möglich sein, wird der Lizenznehmer die
ausgedruckten Tickets mindestens vierteljährlich an DS oder einem
von DS benannten Dritten weiterleiten. DS verpflichtet sich, die
empfangenen Daten zu keinem anderen Zweck als zur
Rechnungsstellung gegenüber dem Lizenznehmer zu verwenden.
§ 5 Gewährleistung für Softwareprodukte
1. DS
macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen
eine weitgehende Mangelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen.
DS macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand
der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software
herzustellen.
2. Für
den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, erfolgt nach Wahl von DS
zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Ist
der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. DS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr
aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt.
4. Bleiben
Nachbesserungsversuche von DS, wobei ein zweifacher
Nachbesserungsversuch zulässig ist, erfolglos oder bietet DS keine
fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf
angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).
5. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht
zu.
6. Wählt
der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Ist
der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung von DS keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des
Produkts dar.
8. Garantien
im Rechtssinne erhält der Kunde von DS nicht, es sei denn, es ist
schriftlich so vereinbart.
9. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder
Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden,
es sei denn, der Kunde weist DS nach, dass solche Änderungen oder
Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder
Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der
Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder
sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von DS liegende
Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunden DS die Möglichkeit
verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
10.
Die
Verjährungsfrist beträgt für Unternehmer 1 Jahr ab Erhalt der Ware,
für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Erhalt der
Ware.
11. Ergibt
die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall
vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes
erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer
Kostenpauschale von 40 EUR, berechnet, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
§ 6 Mängelrüge
Ist der Kunde
Unternehmer, muss er die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und
Qualität hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang des Produktes schriftlich
gegenüber DS geltend gemacht werden, andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
§
7 Haftung
1. Bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich DS Haftung
auf den nach der Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leichter
Fahrlässigkeit für Pflichtverletzungen von DS gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Es gilt nicht für
Verzugsschäden.
2. Gegenüber
Unternehmern haftet DS bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Schadensersatzansprüche
eines Kunden wegen eines Mangels verjähren von einem Jahr ab
Ablieferung des Produkts. Das gilt nicht, wenn von Seiten DS grobes
Verschulden oder Arglist vorliegt.
4. Für
das Fehlen von Garantien wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der
Garantie umfasst werden.
§ 8 Produktänderungen
DS behält sich
Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
ist D-94539 Grafling.
2. Ist
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle
Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der
ausschließliche Gerichtsstand DS Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
3. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird
ausgeschlossen.
4. Nachträgliche
Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
Zur
Vermeidung von größeren Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt
erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien
anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die
Originalsoftware mit ein und verwahren Sie diese zusammen mit der
Lizenzurkunde an einem sicheren Ort.
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